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<ns1:mitteilung.D115Leistungsbericht.0001 xmlns:ns1="http://www.d115.de/xd115/V0.9.6">
<ns1:Nachrichtenkopf>
<ns1:Generierungszeitpunkt>2011-11-25T10:07:14.501+01:00</ns1:Generierungszeitpunkt>
<ns1:Generatorinfo>Erzeugt mit XD115 Leistungsbericht Editor, Version 0.9.6 / Revision 0.9.6a</ns1:Generatorinfo>
<ns1:D115Teilnehmernummer>B100011</ns1:D115Teilnehmernummer>
<ns1:D115Teilnehmername>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit</ns1:D115Teilnehmername>
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<ns1:Gemeindeschluessel>00</ns1:Gemeindeschluessel>
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<ns1:D115Dokumententyp>1</ns1:D115Dokumententyp>
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<ns1:Leistung>
<ns1:LeistungsID>TMP_AnzeigevonNahrungsergänzungsmitteln</ns1:LeistungsID>
<ns1:Leistungsname>Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln</ns1:Leistungsname>
<ns1:Leistungsnummer>
<ns1:LeistungsnrD115>
<ns1:KlassenIDD115>TMP_Anzeige_Nahrungsergaenzungsmittel</ns1:KlassenIDD115>
</ns1:LeistungsnrD115>
</ns1:Leistungsnummer>
<ns1:Leistungsbeschreibung>&lt;p&gt;&#13;
      Für Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland &lt;b&gt;erstmalig &#13;
      auf den Markt&lt;/b&gt; gebracht werden sollen, besteht eine &lt;b&gt;Anzeigepflicht&lt;/b&gt;.&#13;
    &lt;/p&gt;&#13;
    &lt;p&gt;&#13;
      Danach hat der Hersteller oder Einführer eines Nahrungsergänzungsmittels &lt;b&gt;spätestens &#13;
      vor der ersten Einführung auf dem Markt&lt;/b&gt; dies beim Bundesamt für &#13;
      Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter &lt;b&gt;Vorlage &#13;
      eines Musters des verwendeten Etiketts&lt;/b&gt; anzuzeigen. Dies gilt &#13;
      unabhängig davon, ob der Hersteller seinen Sitz in Deutschland, der EU &#13;
      oder einem Drittstaat hat.&#13;
    &lt;/p&gt;&#13;
    &lt;p&gt;&#13;
      Die Anzeige kann erfolgen:&#13;
    &lt;/p&gt;&#13;
    &lt;ul&gt;&#13;
      &lt;li&gt;&#13;
        über ein Formular, das auf der Homepage des BVL zu finden ist&#13;
      &lt;/li&gt;&#13;
      &lt;li&gt;&#13;
        per Post&#13;
      &lt;/li&gt;&#13;
      &lt;li&gt;&#13;
        per E-Mail&#13;
      &lt;/li&gt;&#13;
    &lt;/ul&gt;&#13;
    &lt;p&gt;&#13;
      Das angezeigte Erzeugnis wird vom BVL &lt;b&gt;nicht darauf hin überprüft, ob &#13;
      es den gesetzlichen Vorschriften entspricht&lt;/b&gt;. Dies liegt im &#13;
      alleinigen Verantwortungsbereich des Herstellers, Importeurs oder &#13;
      Händlers.&#13;
    &lt;/p&gt;&#13;
    &lt;p&gt;&#13;
      Sofern das &lt;b&gt;Nahrungsergänzungsmittel bereits in einem anderen &#13;
      Mitgliedstaat der EU auf den Markt gebracht wurde und das in diesem &#13;
      Mitgliedstaat geltende Recht eine Anzeigepflicht vorsieht&lt;/b&gt;, handelt &#13;
      es sich um eine &lt;b&gt;Zweitanzeige&lt;/b&gt;. Hierbei ist zusätzlich zu der &#13;
      Anzeige die Behörde des anderen Mitgliedstaates anzugeben, in dem die &#13;
      erste Anzeige erfolgte.&#13;
    &lt;/p&gt;&#13;
    &lt;p&gt;&#13;
      Das Nahrungsergänzungsmittel kann &lt;b&gt;frühestens ab dem Tag der &#13;
      Anzeige beim BVL&lt;/b&gt; auf den Markt gebracht werden.&#13;
    &lt;/p&gt;&#13;
    &lt;p&gt;&#13;
      Jeder Lebensmittelunternehmer hat sich bei der zuständigen Behörde &#13;
      zwecks Registrierung zu melden. Hierfür genügt die Anmeldung eines &#13;
      Gewerbes beim Gewerbeamt.&#13;
    &lt;/p&gt;</ns1:Leistungsbeschreibung>
<ns1:Leistungssynonym>NEM,Nahrungsergänzungsmittel,Anzeigeverfahren,anzeigepflichtig,zugelassen,Nahrungsergänzungsmittelverordnung</ns1:Leistungssynonym>
<ns1:Fachinformationen>
<ns1:Gebuehrenrahmen>keine</ns1:Gebuehrenrahmen>
<ns1:benoetigteUnterlagen>Der Anzeige ist ein &lt;b&gt;Muster des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts &lt;/b&gt;beizufügen.

    &lt;p&gt;
       
    &lt;/p&gt;
    Bei Nutzung des &lt;b&gt;Online-Verfahrens&lt;/b&gt; können die &lt;b&gt;Anlagen&lt;/b&gt; 
    (Etikett, Kopie der Erstanzeige, Übersetzung, Vollmacht) dem 
    elektronischen Formular als &lt;b&gt;png-, pdf-, gif- oder jpg-Dateien&lt;/b&gt; 
    angehängt werden.

    &lt;p&gt;
       
    &lt;/p&gt;
    Ist der &lt;b&gt;Anzeigende weder Hersteller noch Importeur oder Händler&lt;/b&gt;, 
    so benötigt er zusätzlich eine &lt;b&gt;Vollmacht&lt;/b&gt;, um das 
    Erzeugnis anzeigen zu können.</ns1:benoetigteUnterlagen>
<ns1:Besonderheiten>Das BVL &lt;b&gt;prüft nicht&lt;/b&gt;, ob das angezeigte 
    Nahrungsergänzungsmittel den &lt;b&gt;rechtlichen Vorschriften entspricht&lt;/b&gt;. 
    Die Anzeige wird vom BVL an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet. 
    Diese überwachen die sich auf dem Markt befindenden Produkte.</ns1:Besonderheiten>
<ns1:Besonderheiten>Jedes Nahrungsergänzungsmittel ist separat anzuzeigen. Dies gilt auch für 
    Nahrungsergänzungsmittel, die in &lt;b&gt;unterschiedlichen 
    Geschmacksrichtungen&lt;/b&gt; angeboten werden sollen.</ns1:Besonderheiten>
<ns1:Bearbeitungszeit>Es erfolgt &lt;b&gt;keine Rückmeldung seitens des BVL&lt;/b&gt; beim Anzeigenden.

    &lt;p&gt;
      Bei Nutzung des Online-Formulars wird eine Eingangsbestätigung 
      automatisch generiert.
    &lt;/p&gt;</ns1:Bearbeitungszeit>
<ns1:rechtlicheGrundlage>§ 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung</ns1:rechtlicheGrundlage>
<ns1:rechtlicheGrundlage>Artikel 6 Abs. 2 der EG-Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004</ns1:rechtlicheGrundlage>
<ns1:FAQ>
<ns1:FAQAbschnitt>
<ns1:FAQNummer>1</ns1:FAQNummer>
<ns1:FAQFrage>Werden Nahrungsergänzungsmittel vor der Zulassung geprüft?</ns1:FAQFrage>
<ns1:FAQAntwort>Eine erfolgte Anzeige beim BVL bedeutet nicht, dass das Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, geprüft und / oder sicher ist.</ns1:FAQAntwort>
</ns1:FAQAbschnitt>
</ns1:FAQ>
<ns1:LinkZuFachinformationen>
<ns1:VerweisURI>http://www.bvl.bund.de/anzeigeNEM</ns1:VerweisURI>
<ns1:Verweisbeschreibung>Anzeigeformulare für Nahrungsergänzungsmittel auf der Internetseite des BVL</ns1:Verweisbeschreibung>
</ns1:LinkZuFachinformationen>
<ns1:LinkZuFachinformationen>
<ns1:VerweisURI>http://www.bvl.bund.de/onlineformularNEM</ns1:VerweisURI>
<ns1:Verweisbeschreibung>Online-Anzeigeformulare für Nahrungsergänzungsmittel auf der Internetseite 
    des BVL</ns1:Verweisbeschreibung>
</ns1:LinkZuFachinformationen>
<ns1:LinkZuFachinformationen>
<ns1:VerweisURI>http://www.bvl.bund.de/nem</ns1:VerweisURI>
<ns1:Verweisbeschreibung>Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln</ns1:Verweisbeschreibung>
</ns1:LinkZuFachinformationen>
</ns1:Fachinformationen>
<ns1:Verbundinformationen/>
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<ns1:Ansprechpunkt>
<ns1:Organisationsname>
<ns1:Name>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit</ns1:Name>
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<ns1:Strasse>Mauerstraße</ns1:Strasse>
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<ns1:Ort>Berlin</ns1:Ort>
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<ns1:Zusatzinfo>Referat 101</ns1:Zusatzinfo>
<ns1:Oeffnungszeiten>Mo - Do: 9 - 15 Uhr, Fr: 9 - 13 Uhr</ns1:Oeffnungszeiten>
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